Datenschutz: Mustervorlage zum Verarbeitungsverzeichnis
Entsprechend den DSG-VO-Richtlinien sind die Beratungsstellen gehalten, ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen.
In diesem werden die Modalitäten des ordnungsgemäßen Umganges mit den klientenbezogenen Daten sowie die Verantwortlichkeiten geregelt.
Das beiliegende, allgemeine Muster-Verarbeitungsverzeichnis soll als Orientierung dienen.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit.
- Format PDF
- Eingestellt: 2020-10
- Autor: J.V.Schmidt
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